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Anpassung der Gränzbeträge
Ab 1. Januar 2023 werden die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge angepasst. Der Koordinationsabzug wird auf CHF 25’725 erhöht, heute liegt er bei CHF 25'095 und die Eintrittsschwelle steigt von CHF 21’510 auf CHF 22’050.
Für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, beträgt der maximal erlaubte Steuerabzug in der Säule 3a ab 1. Januar 2023 CHF 7'056, das sind CHF 173 mehr als zuvor. Für Personen ohne 2. Säule erhöht sich der maximale Steuerabzug um CHF 864 auf CHF 35'280.
Im beigelegten PDF finden Sie eine Aufstellung aller Anpassungen und Teuerungen in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2023.